Hier finden Sie Erklärungen zu Begriffen aus der Finanzwelt. Von A wie ABC-Analyse bis Z wie Zinsen. Besuchen Sie unser Anlageberaterportal unter www.anlageberater.at und erhalten Sie Informationen aus der Finanzwelt. Unser Steuerberaterportal www.steuerberater.at bietet viele Informationen für Steuerberater, Steuerzahler und Steuersparer und Tipps und Tricks zum Steuersparen.

Finanzlexikon: terminzins

terminzins

Unter dem Terminzins (auch forward rate) versteht man den Zinssatz, welcher für Kapitalanlagen fällig wird, deren Laufzeit nicht sofort, sondern an einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft beginnt und eine bestimmte Laufzeit hat.

Die Notierung des Terminzinssatzes ist üblicherweise wie folgt:

rx;n

wobei

* x = Startzeit der Laufzeit
* n = Ende der Laufzeit.

So ist z.B.

r2;7

der Zinssatz, der für eine fünfjährige Kapitalanlage gilt, die in zwei Jahren zu laufen beginnt.

Die Kassazins als Spezialfall des Terminzinses notiert wie folgt:

r0;5

... was den Zinssatz bezeichnet, welcher für eine fünfjährige Kapitalanlage mit sofortigem Laufzeitbeginn gilt.

Der Terminzins läßt sich aus den Kassazinsen zu verschiedenen Laufzeiten (Zinsstruktur) eindeutig berechnen. Grundlage der Berechnung ist das Prinzip der Arbitragefreiheit.

Beispiel:

* Ein Anleger legt heute Geld fest für 7 Jahre zu einem bestimmten Zinssatz an.
* Ein zweiter Anleger legt Geld erst für 5 Jahre an und macht mit der Bank heute schon einen Zinssatz aus, zu welchem er das Geld nach 5 Jahren für die nächsten 2 Jahre anlegt.

Für beide Fälle muß der Barwert gleich sein.

Daher ergibt sich folgende Formel:

(1 + r0;N)N = (1 + r0;X)X(1 + rX;N)N - X

mit

* r=Zinssatz
* N=Gesamtlaufzeit; Ende des Terminzinsgeschäfts
* X=Beginn der Laufzeit des Terminzinsgeschäfts

Die Finanz-Informationen basieren auf der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU Lizenz für freie Dokumentation.